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  • Wann und in welcher Form müssen Spielerlizenzen zur Saison zur Spielberechtigung erstellt werden?

Wann und in welcher Form müssen Spielerlizenzen zur Saison zur Spielberechtigung erstellt werden?

VSO 6.4 Stammspielermeldung

6.4.1 Für jede Mannschaft sind mindestens 6 Stammspieler bis spätestens drei Wochen vor Saisonbeginn der jeweiligen Spielklasse zu melden. Die Stammspielermeldung erfolgt im Sams-System des NWVV. Ist eine Pokalteilnahme vor Saisonbeginn gewünscht, so ist die Meldung der Stammspieler ggf. dementsprechend vorher vorzunehmen.

6.4.2 Weitere Spieler können während des ganzen Spieljahres nachgemeldet werden. Die Lizenzen brauchen nicht zum Staffelleiter, sie werden auf elektronischem Weg zur Spielberechtigung der Spielklasse für die aktuelle Saison ausgestellt.

Voraussetzung ist die Zuweisung zur Mannschaft. Ist ein Spieler nicht in der Spielerlisteliste aufgeführt, ist die Spielberechtigung für diese nicht gegeben. Die Spielberechtigung vom NWVV gilt für den jeweiligen Verein.

Durch die Zuweisung zur Mannschaft wird der Spieler erst für die "Mannschaft" spielberechtigt!"

Zuletzt aktualisiert: Samstag, Oktober 09 2021 @ 06:11 pm