Spielbetrieb
Was ist zu beachten bei Vereinswechsel und der Beantragung eines neuen Passes beim NWVV?
§ 3 Vereinswechsel
3.1 Grundsätzliche Bestimmungen
3.1.1 Bei einem Vereinswechsel wird die alte Spielerlizenz ungültig. Es ist eine neue Spielerlizenz zu beantragen.
3.1.2 Der alte Verein erteilt die Freigabe eines Spielers nach Eingabe des Freigabedatums im Personendatensatz des
Spielers in SAMS.
3.1.3 Mit dem Datum der Freigabe erlischt die Spielberechtigung für den alten Verein.
3.1.4 Die Freigabe ist vom bisherigen Verein sofort zu erteilen, wenn der Spieler dieselbe schriftlich verlangt und ein
Freigabeverweigerungsgrund nach § 3.2 nicht oder nicht mehr vorliegt. Maßgebendes Freigabedatum ist dasjenige
des Eingangs des Freigabeantrags beim abgebenden Verein. Bei Auflösung des Vereins, der Abteilung bzw. bei
Bildung einer Spielgemeinschaft ist eine Freigabe nicht erforderlich.
3.1.5 Spielerlizenzen, die länger als ein Jahr abgelaufen sind, müssen vom abgebenden Verein nicht mehr freigegeben
werden.
Info dazu: Der freigebende Verein muss die Lizenz freigeben und den „Freigabecode“ dem neuen Verein des Spielers übermitteln.
Der Verein, der den Spieler übernimmt, muss unter Lizenzen den Namen des betreffenden eingeben, dann den Lizenz Transfercode eingeben und die Lizenz ist vom System für den neuen Verein gültig erstellt.