Spielbetrieb
Welcher Pass für Spieler / Innen?
VSLO §1 Grundsätzliche Bestimmungen
1.1 Spielerlizenzpflicht
Alle Spieler, die an Pflichtspielen im Sinne der Verbands-Spielordnung (VSO) teilnehmen, müssen sich vor Spielbeginn durch eine gültige Spielerlizenz ausweisen. Für den Bereich des Nordwestdeutschen Volleyball-Verbandes e.V. ist nur noch die elektronische Lizenz gültig. Näheres regeln die zuständigen Gremien des Freizeit- und Spielbetriebes.
1.2 DVV-Spielerlizenz (A)
Die DVV-Spielerlizenz ist ausschließlich für den Spielbetrieb der allgemeinen Altersklasse zugelassen. Bei Meisterschaften oder Pokalspielen der Jugend (auch Bundespokal) oder Senioren besitzt er keine Gültigkeit.
Für jeden Spieler darf nur eine DVV-Spielerlizenz ausgestellt werden, es sei denn, diese Ordnung nennt ausdrücklich Ausnahmen.
Jugendspielerlizenz (J)
1.3 Die Jugendspielerlizenz ist ausschließlich für den Jugendspielbetrieb zugelassen. Dies umfasst Jugendmeisterschaften, Jugendspielrunden und Jugendpokalspiele (auch Bundespokal). Bei Pflichtspielen der allgemeinen Altersklasse besitzt er keine Gültigkeit. Für jeden Spieler darf nur eine Jugendspielerlizenz ausgestellt werden, es sei denn, diese Ordnung nennt ausdrücklich Ausnahmen.
Seniorenspielerlizenz (S)
1.4 Die Seniorenspielerlizenz ist ausschließlich für die Seniorenmeisterschaften zugelassen. Bei Pflichtspielen der allgemeinen Altersklasse besitzt er keine Gültigkeit. Für jeden Spieler darf nur eine Seniorenspielerlizenz ausgestellt werden, es sei denn, diese Ordnung nennt ausdrücklich Ausnahmen.
1.5 Unabhängigkeit der verschiedenen Spielerlizenzen
Die Spielberechtigungen nach § 1.2 (DVV-Spielerlizenz - allgemeine Altersklasse) sowie nach § 1.3 (Jugendspielerlizenz) bzw. § 1.4 (Seniorenspielerlizenz) sind voneinander unabhängig. Sie können für den gleichen Verein oder auch für verschiedene Vereine ausgestellt werden.
Anmerkung: Wenn Jugendliche in einer Erwachsenenmannschaft mitspielen sollen, müssen sie zusätzlich für diese Spielklasse eine gültige-Spielerlizenz (A) besitzen.