Spielbetrieb

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Was passiert, wenn ein Spieltag unvorhersehbar und unverschuldet abgebrochenen werden muss?

VSO 5.6.8 Wird ein Spiel bzw. ein Spieltag durch den Staffelleiter neu angesetzt, weil es am Austragungstermin unverschuldet und nicht vorhersehbar abgebrochen werden musste, so sind die aus der Neuansetzung entstehenden Kosten (Fahrtkosten ggf. Schiedsrichterkosten laut VGHO) von den beteiligten Mannschaften in gleichen Teilen zu tragen.

 

 

Zuletzt aktualisiert: Donnerstag, Oktober 07 2021 @ 05:56 pm