Spielbetrieb


Regelung von Spielerlizenzen, Einsatz von Jugendlichen

VSPO 5.2.6

Für Jugendliche gemäß Ziffer 5.2.7 gelten die Bestimmungen der Ziffern 5.2.3- 5.2.5 nicht.
Sie können nach Ablauf der in Ziffer 5.2.8 definierten Fristen unbegrenzt oft in höheren Mannschaften eingesetzt werden.

Eine Eintragung in der Spielerlizenz erfolgt nicht. Es ist jedoch ein Eintrag im Spielberichtsbogen unter Angabe des Geburtsjahres des betr. Spielers vorzunehmen. Es gelten die diesbezüglichen Bestimmungen der Ziffer 5.2.2 in analoger Anwendung.

5.2.7 Als Jugendliche gelten die Spieler, die gemäß Jugendspielordnung teilnahmeberechtigt an Jugendmeisterschaften sind.
5.2.8 E in freies Höherspielen von erwachsenen und jugendlichen Spielern ist ab dem ersten Spieltag von der Kreisklasse bis zur Oberliga erlaubt. Spieler mit der Zuordnung zu einer tieferen Mannschaft dürfen beim ersten Spieltag eingesetzt werden. Das Höherspielen für die Regionalliga, Dritte Liga sowie für die 2. und 1. Bundesliga sind durch die Bundesspielordnung geregelt.

Ausnahme: In der Regionalliga betrifft dies nicht den ersten Punktspieltag, sondern die ersten beiden Punktspiele einer Mannschaft. Jugendliche im Sinne der Ziffer 5.2.7 dürfen in einer höheren Mannschaft erst eingesetzt werden, wenn diese höhere Mannschaft ihren ersten Punktspieltag im Spieljahr absolviert hat (in der Regionalliga 2 Punktspiele).

 

Zuletzt aktualisiert: Dienstag, Oktober 19 2021 @ 06:10 pm